ESUG-Verfahren
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ESUG

Ihr Unternehmen befindet sich in einer existenziellen Schieflage?

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt in Ihre neue unternehmerische Zukunft!

Mit dem ESUG-Verfahren lässt sich eine harte Insolvenz vermeiden. Es geht um die Sanierung / Restrukturierung Ihres Unternehmens, um eine Krise zu bewältigen. Wir begleiten und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Durchführung des ESUG-Verfahrens. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Bereichen. Gemeinsam wenden wir die Insolvenz Ihres Unternehmens ab.

 

Das Besondere am ESUG-Verfahren

Sie als Unternehmer können Ihr Geschäft selbst weiterführen. Wenn Sie als Unternehmer die Anzeichen für Ihre wirtschaftliche Schieflage frühzeitig erkennen, können Sie dem gegensteuern und eine Insolvenz abwenden. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg und gehen gemeinsam den Weg im ESUG Verfahren – wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Als ESUG wird seit 2012 das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ bezeichnet. Dieses bietet neue Möglichkeiten zur Restrukturierung eines Unternehmens, welches sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Es geht darum, Unternehmen Unterstützung und Hilfe zu bieten, um eine Insolvenz abzuwenden. Einen Insolvenzverwalter gibt es in diesem Verfahren nicht.

Vorteile eines ESUG-Verfahrens

Sie haben die Möglichkeit, sich gegen eine Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen
Löhne & Gehälter werden für die Dauer von bis zu drei Monaten aus den Mitteln des Insolvenzgeldes finanziert
Umsatzsteuerzahlungen müssen ebenfalls für diese drei Monate nicht durchgeführt werden
Zusätzliche Liquidität, u.a. durch die eingesparten Personalkosten, kann für die Sanierung eingesetzt werden
Nachhaltiger Sanierungserfolg durch die Bereinigung der Altlasten in Kombination mit der wirtschaftlichen Neuausrichtung

Voraussetzungen, um ein ESUG-Verfahren in die Wege zu leiten

Wichtig: Um ein ESUG-Verfahren in die Wege leiten zu können, muss Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragsstellung zahlungsfähig sein!

Das Ziel jeden ESUG-Verfahrens ist, dass durch die angestrebte Sanierung das Unternehmen in Zukunft wieder profitabel wird.

Um mit der Sanierung unter Insolvenzschutz (auch Schutzschirmverfahren genannt) beginnen zu dürfen, müssen zunächst die wichtigsten Gläubiger zustimmen. Hier genügt eine Mehrheitsentscheidung. In dem Zeitraum der genannten Sanierungsmaßnahme ist das Unternehmen weitestgehend vor den Zugriffen der Gläubiger geschützt.

Ebenso benötigt man eine Bescheinigung eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Dritten, der Ihrem Unternehmen bescheinigt, dass es sanierungsfähig und fortführungswürdig ist. Die Bescheinigung muss auch bestätigen, dass keine Zahlungsunfähigkeiten bestehen.

Im nächsten Schritt planen wir gemeinsam, wie wir die Insolvenz Ihres Unternehmens abwenden und welche Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Gemeinsam schaffen wir das!


Und was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns gerne!

+49 (0) 2241 959960
+49 172 2508831
andreas.willems@adwin-consulting.de

Alle wichtigen Informationen runs um das Thema ESUG

FAQ

Für jede Sanierungssituation gilt: Je früher der Unternehmer handelt umso erfolgreicher ist die Sanierung. Dies gilt auch für die erfolgreiche Nutzung des ESUG-Verfahrens. Voraussetzung ist, dass durch die angestrebte Sanierung das Unternehmen in Zukunft wieder profitabel wird.

Im Rahmen des ESUG-Verfahrens erhält der Unternehmer die Möglichkeit, unter Nutzung der Instrumente eines Insolvenzverfahrens, sein Unternehmen eigenverantwortlich zu sanieren. Voraussetzung ist, dass noch keine harten Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) vorliegen. Das Verfahren wird auf Basis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit beantragt und durchgeführt.

Im Rahmen des ESUG-Verfahrens werden die Altverbindlichkeiten reduziert und durch den entstehenden Sanierungsgewinn das Eigenkapital des Unternehmens gestärkt. Die im Verfahren, z. B. durch das Insolvenzgeld eingesparten Personalkosten liefern einen erheblichen Liquiditätsbeitrag um die notwendige operative Sanierung zu finanzieren. Nur die Bereinigung der Altlasten in Kombination mit der wirtschaftlichen Neuausrichtung führt zum nachhaltigen Sanierungserfolg.

  • Im ESUG-Verfahren führt der Unternehmer die Geschäfte eigenverantwortlich fort.
  • Der Unternehmer bleibt Herrscher des Verfahrens – er bleibt Unternehmer.
  • Im Laufe des ESUG-Verfahrens erhält das zu sanierende Unternehmen die Chance der Neuausrichtung und des „wirtschaftlichen Neustarts“.
  • Die Gläubiger erhalten die Chance auf eine bessere Befriedigung ihrer Forderungen.
  • Während der Dauer des Verfahrens ist das Unternehmen vor Eingriffen der Gläubiger geschützt.
  • Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens muss durch einen fachkundigen Berater analysiert und die Sanierungsfähigkeit bescheinigt werden.
  • Der Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird vorbereitet.
  • Der Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird gestellt und der vorläufige Sachwalter vorgeschlagen. Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert ca. 2-3 Monate (Insolvenzgeldzeitraum)
  • Der Gläubigerausschuss wird eingerichtet.
  • Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird innerhalb von max. drei Monaten der Insolvenzplan eingereicht.
  • Der Insolvenzplan wird bestätigt und das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Da das ESUG-Verfahren die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens zum Ziel hat, sind alle Beteiligten frühzeitig in den geplanten Sanierungsprozess einzubeziehen.

  • Vertrauensbasis mit Lieferanten, Kunden, Kreditgebern und Arbeitsnehmern muss geschaffen werden.
  • Die ausgewählten Gläubiger sind zur Vorbereitung des Gläubigerausschusses einzubeziehen.
  • Vor Antragstellung erfolgt eine Abstimmung mit dem zuständigen Amtsgericht.

Hier nochmal alles zum Nachlesen.