Als ESUG wird seit 2012 das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ bezeichnet. Dieses bietet neue Möglichkeiten zur Restrukturierung eines Unternehmens, welches sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Es geht darum, Unternehmen Unterstützung und Hilfe zu bieten, um eine Insolvenz abzuwenden. Einen Insolvenzverwalter gibt es in diesem Verfahren nicht.